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   BVerwG, 19.12.1958 - VII C 22.57   

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BVerwG, 19.12.1958 - VII C 22.57 (https://dejure.org/1958,920)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1958 - VII C 22.57 (https://dejure.org/1958,920)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1958 - VII C 22.57 (https://dejure.org/1958,920)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 13.12.1968 - VII C 36.66

    Begründetheit einer Revision gegen die Heranziehung zu Ausgleichsabgaben -

    Die wiedergegebenen Regelungen sind erkennbar auf die Verhältnisse des zweiten Weltkrieges, also auf einen vorübergehenden Zeitraum zugeschnitten, Eine Aufhebung des § 1 Abs. 5 des Gebührengesetzes, kann aus ihnen, nicht gefolgert werden (vgl. auch Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 -).
  • BVerwG, 07.06.1973 - VII B 52.72

    Ausgleichsabgabe auf Frischfleisch - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips

    Zum irrevisiblen Landesrecht gehört auch der vom Berufungsgericht angewendete § 4 der 1. DVO-DGO; diese reichsrechtliche Vorschrift konnte kein Bundesrecht werden, weil für die in ihr geregelte Materie nach dem Grundgesetz allein der Landesgesetzgeber zuständig ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 35 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1973 - VII B 47.72

    Ausgleichsabgaben auf Frischfleisch - Bekanntmachung des Ortsrechts - Verletzung

    Zum irrevisiblen Landesrecht gehört auch der vom Berufungsgericht angewendete § 4 der 1. DVO-DGO; diese reichsrechtliche Vorschrift konnte kein Bundesrecht werden, weil für die in ihr geregelte Materie nach dem Grundgesetz allein der Landesgesetzgeber zuständig ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 35 f.]).
  • BVerwG, 08.05.1974 - VII B 101.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zu einer

    Ebensowenig sind die vom Berufungsgericht angewandten reichsrechtlichen Vorschriften der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I S. 49) und ihrer Durchführungsverordnung vom 22. März 1935 (RGBl. I S. 393), die seinerzeit im Jahre 1945 noch die Zuständigkeiten und das Verfahren der kommunalen Gebietsänderung regelten, Bundesrecht geworden, weil für diese Materie nach dem Grundgesetz allein der Landesgesetzgeber zuständig ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 - Beschluß vom 7. Juni 1973 - BVerwG VII B 47.72 -).
  • BVerwG, 07.06.1973 - VII B 51.72

    Ausgleichsabgabe auf Frischfleisch - Bekanntmachung des Ortsrechts - Verletzung

    Zum irrevisiblen Landesrecht gehört auch der vom Berufungsgericht angewendete § 4 der 1. DVO-DGO; diese reichsrechtliche Vorschrift konnte kein Bundesrecht werden, weil für die in ihr geregelte Materie nach dem Grundgesetz allein der Landesgesetzgeber zuständig ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 35 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1973 - VII B 50.72

    Ausgleichsabgabe auf Frischfleisch - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips

    Zum irrevisiblen Landesrecht gehört auch der vom Berufungsgericht angewendete § 4 der 1. DVO-DGO; diese reichsrechtliche Vorschrift konnte kein Bundesrecht werden, weil für die in ihr geregelte Materie nach dem Grundgesetz allein der Landesgesetzgeber zuständig ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 35 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1973 - VII B 53.72

    Ausgleichsabgabe auf Frischfleich - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips

    Zum irrevisiblen Landesrecht gehört auch der vom Berufungsgericht angewendete § 4 der 1. DVO-DGO; diese reichsrechtliche Vorschrift konnte kein Bundesrecht werden, weil für die in ihr geregelte Materie nach dem Grundgesetz allein der Landesgesetzgeber zuständig ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 35 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1973 - VII B 55.72

    Ausgleichsabgabe auf Frischfleich - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips

    Zum irrevisiblen Landesrecht gehört auch der vom Berufungsgericht angewendete § 4 der 1. DVO-DGO; diese reichsrechtliche Vorschrift konnte kein Bundesrecht werden, weil für die in ihr geregelte Materie nach dem Grundgesetz allein der Landesgesetzgeber zuständig ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 35 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1973 - VII B 54.72

    Ausgleichsabgabe auf Frischfleisch - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips

    Zum irrevisiblen Landesrecht gehört auch der vom Berufungsgericht angewendete § 4 der 1. DVO-DGO; diese reichsrechtliche Vorschrift konnte kein Bundesrecht werden, weil für die in ihr geregelte Materie nach dem Grundgesetz allein der Landesgesetzgeber zuständig ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 35 f.]).
  • BVerwG, 13.06.1973 - VII B 49.72

    Ausgleichsabgabe auf Frischfleisch - Verletzung des Rechtsstaatsprinzips

    Zum irrevisiblen Landesrecht gehört auch der vom Berufungsgericht angewendete § 4 der 1. DVO-DGO; diese reichsrechtliche Vorschrift konnte kein Bundesrecht werden, weil für die in ihr geregelte Materie nach dem Grundgesetz allein der Landesgesetzgeber zuständig ist (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1958 - BVerwG VII C 22.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 5 S. 35 f.]).
  • BVerwG, 07.06.1973 - VII B 48.72

    Ausgleichsabgabe auf Frischfleisch - Bekanntmachung des Ortsrechts - Verletzung

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